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Widerspruch
Widerspruch (D)+(EU)

Widerspruch

Marken-Inhaber können Widerspruch gegen die Eintragung einer prioritätsjüngeren Marke einlegen. Dabei ist es egal, ob die Marke mit älterem Zeitrang bereits eingetragen ist oder zur Eintragung angemeldet wurde.

Wie sind die Chancen für einen Widerspruch?

Für den Erfolg eines Widerspruchs ist folgendes entscheidend:

  • Wahrung der dreimonatigen Widerspruchsfrist
  • Zahlung der Widerspruchsgebühr
  • Widerspruchsbegründung
  • Verwechslungsfähigkeit der sich gegenüberstehenden Marken

Sowohl die Marke, als auch die beanspruchten Waren und Dienstleistungen können verwechslungsfähig sein.

Faustregel: Je näher die Waren- und Dienstleistungsklassen sind, desto mehr Zeichenabstand sollte vorhanden sein, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.

Wie weit greift ein Widerspruch?

Sie können gegen folgende Marken Widerspruch einlegen:

Widerspruch
(D)+(EU)
*
600 EUR**

Widerspruch
(IR)
*
lassen Sie sich beraten: Kontakt

zur Bestellung

* (D) = Deutschland
  (EU) = Europäische Gemeinschaft
  (IR) = Internationale Registrierung

** Bitte beachten Sie, dass sich alle Preisangaben in EUR zzgl. Auslagenpauschale nach RVG, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und bei Markenanmeldung zzgl. Amtsgebühren verstehen. Das freibleibendes Angebot gilt für Unternehmer/ Unternehmen. Pauschale Honorare nur für außergerichtliche Dienstleistungen. Im Rahmen des Mandates können weitere kostenpflichtige Aufträge, z.B. über weitergehende Recherchen, Überwachungen oder die räumliche/ inhaltliche Ausdehnung der Markenanmeldung erfolgen. Dies stellen wir Ihnen in einer individuellen Auftragsbestätigung dar. Es gelten unsere AGB.

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