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Widerspruch
Widerspruch (D)+(EU)

Widerspruch

Marken-Inhaber können Widerspruch gegen die Eintragung einer prioritätsjüngeren Marke einlegen. Dabei ist es egal, ob die Marke mit älterem Zeitrang bereits eingetragen ist oder zur Eintragung angemeldet wurde.

Wie sind die Chancen für einen Widerspruch?

Für den Erfolg eines Widerspruchs ist folgendes entscheidend:

  • Wahrung der dreimonatigen Widerspruchsfrist
  • Zahlung der Widerspruchsgebühr
  • Widerspruchsbegründung
  • Verwechslungsfähigkeit der sich gegenüberstehenden Marken

Sowohl die Marke, als auch die beanspruchten Waren und Dienstleistungen können verwechslungsfähig sein.

Faustregel: Je näher die Waren- und Dienstleistungsklassen sind, desto mehr Zeichenabstand sollte vorhanden sein, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.

Wie weit greift ein Widerspruch?

Sie können gegen folgende Marken Widerspruch einlegen:

Widerspruch
(D)+(EU)
*
600 EUR**

Widerspruch
(IR)
*
lassen Sie sich beraten: Kontakt

zur Bestellung

* (D) = Deutschland
  (EU) = Europäische Gemeinschaft
  (IR) = Internationale Registrierung

** alle Preisangaben in EURO zzgl. MwSt., Markenanmeldung
exkl. amtlicher Anmeldegebühren, pauschale Honorare nur für außergerichtliche Dienstleistungen. Freibleibendes Angebot für Unternehmer und Unternehmen. Es gelten unsere AGB.

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